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   BVerwG, 29.07.2009 - 7 B 11.09   

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https://dejure.org/2009,14076
BVerwG, 29.07.2009 - 7 B 11.09 (https://dejure.org/2009,14076)
BVerwG, Entscheidung vom 29.07.2009 - 7 B 11.09 (https://dejure.org/2009,14076)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Juli 2009 - 7 B 11.09 (https://dejure.org/2009,14076)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision i.R.d. Bauordnungsrechts; Einhaltung der Abstandsflächen bei Errichtung und Betrieb eines zusätzlichen Getreidesilos

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Geringfügige Beeinträchtigung mit Art. 14 GG vereinbar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 06.06.2006 - 6 B 27.06

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 29.07.2009 - 7 B 11.09
    Insbesondere kann eine Revision nicht wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen werden, wenn die Vorinstanz eine Tatsache nicht festgestellt hat, auf die die Nichtzulassungsbeschwerde - im Sinne einer "Abweichung von den gesetzlichen Abstandsflächen (in erheblichem Umfang)" - abhebt, und lediglich die Möglichkeit besteht, dass sie nach einer Zurückverweisung der Sache auf Grund weiterer Sachaufklärung entscheidungserheblich werden kann (stRspr, Beschlüsse vom 19. Dezember 2007 - BVerwG 7 B 55.07 - AbfallR 2008, 39 und vom 6. Juni 2006 - BVerwG 6 B 27.06 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 35 m.w.N.).
  • BVerwG, 19.12.2007 - 7 B 55.07

    Abfallrecht: Gemeinnützige Sammlungen im abfallrechtlichen Sinne //

    Auszug aus BVerwG, 29.07.2009 - 7 B 11.09
    Insbesondere kann eine Revision nicht wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen werden, wenn die Vorinstanz eine Tatsache nicht festgestellt hat, auf die die Nichtzulassungsbeschwerde - im Sinne einer "Abweichung von den gesetzlichen Abstandsflächen (in erheblichem Umfang)" - abhebt, und lediglich die Möglichkeit besteht, dass sie nach einer Zurückverweisung der Sache auf Grund weiterer Sachaufklärung entscheidungserheblich werden kann (stRspr, Beschlüsse vom 19. Dezember 2007 - BVerwG 7 B 55.07 - AbfallR 2008, 39 und vom 6. Juni 2006 - BVerwG 6 B 27.06 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 35 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 09.10.2009 - 1 CS 08.1999

    Änderung der Baugenehmigung während des vom beigeladenen Bauherrn geführten

    Zum anderen muss die Schmälerung der nachbarlichen Interessen durch überwiegende Interessen des Bauherrn oder überwiegende öffentliche Belange gerechtfertigt sein (BayVGH vom 16.7.2007 BauR 2007, 1858 m.w.N.; vom 15.12.2008 BayVBl 2009, 530, nachfolgend BVerwG vom 29.7.2009 - BVerwG 7 B 11.09 - juris; vom 28.7.2009 - 22 BV 08.3427 - juris).

    Ob die Auffassung des Landratsamts, dass Belange des Hochwasserschutzes bei der Zulassung einer Abweichung im Hinblick auf den Zweck der Abstandsflächenvorschriften nicht zu berücksichtigen sind (zur Relevanz öffentlicher Belange bei der Ermessenenscheidung über die Zulassung einer Abweichung vgl. BayVGH vom 15.12.2008 BayVBl 2009, 530 m.w.N.; nachfolgend BVerwG vom 29.7.2009 - 7 B 11/09 - juris; Kuchler, Zum Prüfungsmaßstab bei Nachbarklagen gegen Abweichungen von den Abstandsflächenvorschriften, BayVBl. 2009, 517 ff.), zutreffend ist, muss nicht entschieden werden.

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